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   BAG, 26.03.1991 - 3 AZR 47/90   

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https://dejure.org/1991,2621
BAG, 26.03.1991 - 3 AZR 47/90 (https://dejure.org/1991,2621)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1991 - 3 AZR 47/90 (https://dejure.org/1991,2621)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1991 - 3 AZR 47/90 (https://dejure.org/1991,2621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Zahlung der Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit - Einschränkung des Anspruches auf Erwerbsunfähigkeitsrente - Krankengeldzuschuß des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Unterstützungskassen-Richtlinien DGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterstützungskassenrichtlinien 1980 der Unterstützungskasse des DGB e.V. i.d.F. vom 1.1.1986 § 22; RVO § 189
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Versorgungsleistung während des Bezugs von Krankengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 849
  • BB 1991, 1796
  • DB 1991, 1991
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 33/16 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dasselbe gilt für einen KrgZ, der vom Arbeitgeber für Zeiträume einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Ergänzung der deshalb gewährten Sozialleistungen gezahlt wird (zum KrgZ als Arbeitsentgelt s bereits BSG Urteil vom 30.1.1963 - 3 RK 16/59 - BSGE 18, 236 = SozR Nr. 3 zu § 189 RVO - Juris RdNr 11, 14, 16; BSG Urteil vom 15.12.1970 - 10 RV 789/68 - BSGE 32, 150 = SozR Nr. 4 zu § 14 BVG - Juris RdNr 17 f; BSG Urteil vom 10.11.1977 - 3 RK 11/76 - Juris RdNr 13 f; s auch BAG Urteil vom 26.3.1991 - 3 AZR 47/90 - AP Nr. 29 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen - Juris RdNr 15) .
  • LAG Köln, 21.11.2003 - 4 Sa 923/03

    Auslegung einer Pensionsordnung

    Die Entscheidung des BAG vom 26.03.1991 (AP Nr. 29 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen), auf die sich der Beklagte beruft, gibt allerdings zur systematischen Auslegung der vorliegenden Vorschrift nichts her.
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